Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SWG GmbH

SWG GmbH
Neumarkt 8, 49074 Osnabrück

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SWG GmbH, Neumarkt 8, 49074 Osnabrück (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Sicherheitsdienstleistungen, Gebäudereinigung sowie Winterdienst. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die SWG GmbH diese schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung sowie durch die Bestätigung der SWG GmbH zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Leistungsumfang

3.1 Sicherheitsdienst
Die SWG GmbH erbringt Wach- und Objektschutzdienste, Kontrolldienste, Veranstaltungssicherheit sowie Interventionsdienste nach vereinbartem Sicherheitskonzept.

3.2 Gebäudereinigung
Erbracht werden Unterhaltsreinigungen, Grundreinigungen, Glasreinigungen und Sonderreinigungen nach vereinbartem Leistungsverzeichnis.

3.3 Winterdienst
Die SWG GmbH übernimmt Räum- und Streudienste gemäß den geltenden kommunalen Vorschriften und vertraglich festgelegten Intervallen.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zugang zu allen relevanten Bereichen sicherzustellen, notwendige Informationen und Gefahrenhinweise bereitzustellen, Strom, Wasser und ggf. Lagermöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung zu stellen sowie besondere Risiken rechtzeitig mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei vom Auftraggeber verursachten Verzögerungen können Zusatzkosten berechnet werden.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die SWG GmbH berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben und Dienstleistungen bis zur Zahlung auszusetzen.

7. Haftung

Die SWG GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird gehaftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Keine Haftung besteht für witterungsbedingte Schäden im Winterdienst, vorbestehende Schäden bei Reinigungsarbeiten sowie Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Kontrollintervalle im Sicherheitsdienst entstehen.

8. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unrichtige Angaben, fehlende Sicherungen oder nicht gemeldete Gefahren verursacht werden.

9. Einsatzpersonal

Das Personal der SWG GmbH unterliegt ausschließlich deren Weisungsrecht. Der Auftraggeber darf nur in Notfällen zur akuten Gefahrenabwehr Anweisungen erteilen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Unbefristete Verträge können mit 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Veranstaltungen entfällt nach Auftragsbestätigung die Möglichkeit zur kurzfristigen Kündigung.

11. Leistungsausfall

Bei Ausfällen durch höhere Gewalt, extreme Witterung, behördliche Anordnungen oder andere nicht zu vertretende Umstände besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzleistungen.

12. Datenschutz

Die SWG GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Osnabrück.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15. Besondere Regelungen für Sicherheitsdienstleistungen

15.1 Gesetzliche Grundlagen & Qualifikation
Die SWG GmbH erbringt sämtliche Sicherheitsdienstleistungen gemäß §34a GewO sowie der BewachV. Es wird ausschließlich qualifiziertes, geschultes und zuverlässiges Personal eingesetzt.

15.2 Sicherheitsrelevante Informationen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle sicherheitsrelevanten Veränderungen unverzüglich mitzuteilen, wie Änderungen an Schließanlagen, Alarmanlagen oder Zugangscodes. Unterlassene Hinweise schließen eine Haftung aus, sofern Schäden darauf beruhen.

15.3 Schlüsselverwaltung
Übergebene Schlüssel werden dokumentiert. Der Auftraggeber garantiert, dass keine unbefugten Nachschlüssel existieren. Bei Verlust haftet die SWG GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

15.4 Kontrollintervalle
Kontrollgänge stellen keine permanente Bewachung dar. Die SWG GmbH schuldet ausschließlich die vereinbarten Kontrollintervalle.

15.5 Alarmverfolgung / Intervention
Alarmverfolgungen erfolgen gemäß Interventionsplan. Verzögerungen durch äußere Umstände begründen keine Haftung.

15.6 Haftung im Sicherheitsdienst
Keine Haftung besteht für Schäden, die trotz ordnungsgemäß ausgeführter Kontrollgänge oder Interventionsmaßnahmen durch Dritte verursacht werden. Eine Erfolgshaftung wird ausgeschlossen.

15.7 Weisungsbefugnis
Das Sicherheitspersonal untersteht ausschließlich der SWG GmbH. Operative Weisungen durch den Auftraggeber sind unzulässig.